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Hausordnung und Bedingungen
Für Ihren maximalen Komfort und Ihre Sicherheit haben wir eine Übersicht der Regeln erstellt, die ein harmonisches Miteinander in unserer Gemeinschaft gewährleisten. Bitte lesen Sie diese sorgfältig vor der Bestätigung Ihrer Reservierung.
22:00 – 06:00
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Diese Hausordnung regelt die gegenseitigen Beziehungen zwischen Vermieter und Mietern gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz Nr. 182/1993 Slg.
- Mieter haben das Recht, die Wohnung, Gemeinschaftsbereiche und Gebäudeeinrichtungen ordnungsgemäß zu nutzen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Zutritt zur Wohnung für geplante Wartungsarbeiten oder Notfallmaßnahmen zu ermöglichen. Eine unbegründete Zutrittsverweigerung kann mit einer Geldstrafe von 100 € geahndet werden.
- Jegliche vom Mieter oder seinen Gästen verursachten Schäden müssen auf Kosten des Mieters behoben werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Verwalter die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen mitzuteilen, unabhängig vom Hauptwohnsitz.
Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit ist jede Tätigkeit, die übermäßigen Lärm verursacht, untersagt (Singen, Musikinstrumente, laute Unterhaltung).
- Audiovisuelle Geräte müssen während der Nachtruhe auf Zimmerlautstärke gedimmt werden.
- Ein Verstoß gegen die Nachtruhe kann mit einer Geldstrafe von 66 € geahndet werden.
- Bauliche Veränderungen sind nur an Werktagen (08:00 – 17:00 Uhr) und samstags (08:00 – 14:00 Uhr) gestattet. Der Sonntag ist ein Tag der absoluten Ruhe.
Der Mieter ist verpflichtet, die Sauberkeit in den Gemeinschaftsbereichen zu wahren. Größere Verunreinigungen durch den Mieter oder seine Gäste müssen unverzüglich beseitigt werden, andernfalls droht eine Geldstrafe von 33 €.
- Abfall muss getrennt und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
- Es ist streng verboten, Abfall aus Fenstern zu werfen, Streuner von Balkonen zu füttern oder das Abwassersystem zu verschmutzen.
- In Verkehrsbereichen (Flure, Feuertreppen) ist die Lagerung von Möbeln oder sonstigem Abfall nicht gestattet.
- Das Lüften der Wohnung in den gemeinsamen Flur ist verboten.
Aufzüge dienen ausschließlich dem Personentransport. Bei Verunreinigung droht eine Geldstrafe von 33 € zuzüglich der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Stellplatz: Er dient ausschließlich zum Abstellen eines Fahrzeugs. Übermäßiger Lärm, Abgase oder das Parken außerhalb des zugewiesenen Platzes sind verboten.






